Was die gesetzliche Kasse übernimmt
Die GKV übernimmt die vertraglich vorgesehene, ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Bei Zahnersatz ist das ein befundbezogener Festzuschuss: Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund und der Regelversorgung – nicht danach, welche Ausführung Sie wählen.